Tuesday, May 13, 2014

Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Google muss Links im Internet entfernen

Der Suchmaschinenbetreiber Google kann dazu verpflichtet werden, Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten aus seiner Ergebnisliste zu streichen. Das hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg entschieden (Rechtssache C-131/12). Ein solches Recht leite sich aus der EU-Datenschutzrichtlinie ab. Nach Ansicht des Gerichts ist der Suchmaschinenbetreiber für die Verarbeitung der Daten verantwortlich. Ein Betroffener könne sich mit der Bitte um Änderung der Suchergebnisse an Google wenden - oder sonst an die zuständigen Stellen. Geklagt hatte ein Spanier. Er wehrte sich dagegen, dass Google bei der Eingabe seines Namens noch heute einen Artikel über die Zwangsversteigerung seines Hauses vor 15 Jahren anzeigt. In Deutschland hatte der Fall von Bettina Wulff für Schlagzeilen gesorgt, weil beim Eintippen ihres Namens durch die Autovervollständigung Begriffe wie "Escort" oder "Rotlicht" erschienen. Daraufhin musste Google nach einem BGH-Urteil die Suchvorschläge auf Aufforderungen unterdrücken, sobald die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen verletzt werden. Die Suchmaschine von Google ist zur vielleicht wichtigsten Anlaufstelle bei der Informationssuche geworden. Daher weiß das Unternehmen auch, was seine Nutzer interessiert. Mit der Funktion "Google Instant" nutzt die Suchmaschine diese Informationen und schlägt automatisch Begriffe vor, die häufig zusammen mit dem jeweiligen Suchbegriff eingegeben werden. Das macht die Eingabe teils schneller und verrät darüber hinaus, was die Nutzer noch wissen wollen. Die Google-Gründer Larry Page und Sergey Brin haben von Anfang die Informationen ihrer Kunden für die effizientere Suche nutzbarbar gemacht. Ein System, das sie noch viel weiter ausreizen wollen.
wiwo

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