Tuesday, July 01, 2014

Burka-Verbot in Frankreich rechtens

Staaten in Europa haben das Recht, den Ganzkörperschleier zu verbieten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg billigte in einem europaweit maßgeblichen Urteil das Verbot der Burka in Frankreich. Das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit stelle keine Verletzung der Grundrechte dar, urteilten die Richter in Straßburg. Es sei "legitim", wenn der Staat mit solchen Maßnahmen die Voraussetzungen für ein "Zusammenleben" in der Gesellschaft wahren wolle. Gegen das Urteil ist keine Berufung möglich. Gegen das im April 2011 in Kraft getretene Gesetz hatte eine junge französische Muslimin geklagt. Sie sah mehrere ihrer in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Grundrechte verletzt - unter anderem die Religionsfreiheit, die Meinungsfreiheit sowie die Achtung des Privat- und Familienlebens. In Frankreich droht seit dem Jahr 2011 jeder Frau eine Geldbuße von 150 Euro, die auf der Straße und auf anderen öffentlichen Plätzen den Ganzkörperschleier Burka oder den Gesichtsschleier Nikab trägt. Das Gesetz richtet sich allerdings nicht explizit gegen Burka und Nikab, sondern gegen jede Art der Vermummung in der Öffentlichkeit. Im Nachbarland Belgien gilt ebenfalls seit dem Jahr 2011 ein Burka-Verbot. In Deutschland hat bisher Hessen 2011 ein Burka-Verbot im öffentlichen Dienst erlassen.
 t-online

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