Eine islamische Laienrichterin, die im vergangenen Jahr in Dortmund wegen ihres Kopftuchs von einem Prozess ausgeschlossen wurde, darf ihr Hilfsschöffenamt nicht mehr ausüben. Dies hat die für Schöffenangelegenheiten zuständige Kammer des Landgerichts Dortmund per Beschluss entschieden.
Ein Vorsitzender Richter des Dortmunder Landgerichts hatte die Laienrichterin Anfang November von einer Sitzung seiner Strafkammer ausgeschlossen. Das Kopftuch sei Ausdruck einer bestimmten Weltanschauung und daher mit der Objektivität und Neutralität des Richteramts nicht vereinbar, hieß es damals zur Begründung.
Die Kammer für Schöffenangelegenheiten habe die Frau ausführlich persönlich angehört, erklärte Gerichtssprecherin Annedore Flüchter. Die Kammer sei anschließend zu der Auffassung gelangt, dass die Schöffin den Grundsatz, nach dem ein Schöffe neutral sein müsse und ohne Ansehen der Person urteilen müsse, nicht einhalten könne. Insbesondere sei sie nach Auffassung der Kammer nicht in der Lage, Männer und Frauen gleich zu behandeln. Sie sei daher von der Schöffenliste gestrichen worden.
Ein Vorsitzender Richter des Dortmunder Landgerichts hatte die Laienrichterin Anfang November von einer Sitzung seiner Strafkammer ausgeschlossen. Das Kopftuch sei Ausdruck einer bestimmten Weltanschauung und daher mit der Objektivität und Neutralität des Richteramts nicht vereinbar, hieß es damals zur Begründung.
Die Kammer für Schöffenangelegenheiten habe die Frau ausführlich persönlich angehört, erklärte Gerichtssprecherin Annedore Flüchter. Die Kammer sei anschließend zu der Auffassung gelangt, dass die Schöffin den Grundsatz, nach dem ein Schöffe neutral sein müsse und ohne Ansehen der Person urteilen müsse, nicht einhalten könne. Insbesondere sei sie nach Auffassung der Kammer nicht in der Lage, Männer und Frauen gleich zu behandeln. Sie sei daher von der Schöffenliste gestrichen worden.
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