Fußball mit einem Igel gespielt: Genau das sollen zwei Männer in einer Oktobernacht vorigen Jahres getan haben? Fakt ist: Der Igel starb. „Wir haben den verendete Igel am Tatort festgestellt“, sagt ein Polizeibeamter als Zeuge vor Gericht. „Er hat im Todeskampf seine Körperflüssigkeiten verloren, lag in seinem Urin.“
Vor dem Amtsgericht sitzt am Freitag ein türkischstämmiger Deutscher, 49 Jahre alt. Angeklagt ist er, weil er mit seinem Begleiter den Igel an der Dieselbrücke in Oberhausen mehrfach als Fußball hin und her gekickt haben soll. „Sie haben Doppelpass gespielt“, sagt der Polizist.
Der 49-Jährige ist wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagt. Doch das Problem in dem Prozess ist: Sein Begleiter in jener Nacht, ein Bulgare, ist für die Justiz nicht greifbar. Auch ein wichtiger Zeuge, der Fahrgast eines Taxis, das zur Tatzeit vorbei fuhr, ist nicht mehr aufzutreiben. Einziger weiterer Zeuge: Der Taxifahrer, der zwar mehrere Tritte gegen den Igel gesehen haben will, aber nicht mehr weiß, ob beide Männer getreten haben oder nur einer.
Der Angeklagte beteuert seine Unschuld. Er sieht nicht ein, weshalb er vor Gericht erscheinen muss. Sein Kumpel habe nach dem Igel getreten, das stimme. Er selbst habe aber nichts getan. Er habe das Tier nur mit dem Fuß in Richtung eines Grünstreifens geschoben – zum Schutz des Igels. Er habe zu seinem Kumpel damals auch noch gesagt: „Das darfst du nicht machen. Hier ist Deutschland, hier ist das verboten.“
Der Taxifahrer schildert das anders. Als er die Männer auf ihr Verhalten angesprochen habe, habe er nur eine Drohung als Antwort bekommen: „Wenn du keine Probleme haben willst, fährst du weiter.“ Weil der Fall – auch wegen fehlender Zeugen – vor Gericht aber nicht mehr zu klären ist, stellt Richterin Elke Betghe das Verfahren schließlich ein.
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