Thursday, March 05, 2009

Schweiz: Angst vor Blutrache schützt Illegale künftig vor Abschiebung

Weil es in Albanien theoretisch noch die Jahrhunderte alte Tradition der Blutrache gibt, dürfen illegal in die Schweiz eingereiste Albaner, die aus Angst vor der Blutrache nicht mehr in ihr Heimatland zurückwollen, in der Schweiz bleiben und müssen nicht die Abschiebung fürchten. Sie werden in der Schweiz versorgt. Die Angst vor Blutrache in albanischen Großfamilien reicht als Asylgrund auch dann, wenn zuletzt in einer albanischen Familie vor Generationen ein Familienmitglied von einer anderen Großfamilie wegen Blutrache getötet wurde, entschied ein Gericht (Quelle: Schweizer Blick 3. März 2009).
akte-islam.de

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