Thursday, June 05, 2014

Gerichtsurteil: „taz“ diskriminiert Männer

Die linke Berliner Tageszeitung muss wegen der Diskriminierung eines männlichen Bewerbers Entschädigung zahlen, entschied am Donnerstag das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Die „taz“ hatte eine ihrer freien Volontärsstellen ausschließlich für eine Frau mit Migrationshintergrund ausgeschrieben und lehnte die Bewerbung von Männern – unter ihnen die des Klägers – von vornherein ab. Die „taz“ hatte die Benachteiligung von Männern für gerechtfertigt gehalten. Sie sei erforderlich, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen im Journalismus zu erhöhen. Das Arbeitsgericht Berlin hat der Klage des Mannes entsprochen und die „taz“ zur Zahlung einer Entschädigung von drei Monatsgehältern verurteilt. Die "taz", so das Gericht in seiner Urteilsbegründung weiter, habe den Kläger bei der Besetzung der Stelle wegen seines Geschlechts in unzulässiger Weise benachteiligt. Es sei nicht statthaft, die Bewerbung von Männern ausnahmslos auszuschließen. Auch sei die Maßnahme nicht geeignet, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen, da es lediglich um die Besetzung einer Volontariatsstelle gehe.
tagesspiegel

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