Die Bundesanwaltschaft hat Haftbefehle gegen
zwei mutmaßliche Unterstützer der islamistischen Terrorgruppe "Junud
Al-Sham" ("Soldaten Syriens") erwirkt. Die beiden 41 Jahre und 43 Jahre
alten türkischen Staatsangehörigen Ismet D. und Emin F. seien dringend
verdächtig, an der Beschaffung von Geld und Ausrüstungsgegenständen für
die radikal-islamische Vereinigung beteiligt gewesen zu sein. Das teilte
die Behörde von Generalbundesanwalt Harald Range am Dienstag in
Karlsruhe mit. Die beiden Männer befinden sich seit März im Gefängnis.
Ismet D. war im Januar in Berlin bei einer Razzia festgenommen worden, kam zwischenzeitlich aber wieder frei. Das Amtsgericht hielt die Beweislage damals für zu dünn. Dagegen erhob die Staatsanwaltschaft allerdings Einspruch, wenig später wurde Ismet D. wieder verhaftet.
Ismet D. und Emin F. sollen unter anderem
unter dem Deckmantel eines Berliner Moscheevereins ein Netzwerk
betrieben haben, über das sie "Junud Al-Sham" unterstützten. Neben
Ausrüstungsgegenständen sollen die Beschuldigten der Vereinigung mehr
als 6.000 Euro verschafft haben. Zudem wird ihnen vorgeworfen, an der
Rekrutierung von Anhängern und der Schleusung von vier russischen
Staatsangehörigen beteiligt gewesen zu sein.
Die "Junud Al-Sham" ist eine radikal-islamische Organisation, die den syrischen Machthaber Baschar al-Assad stürzen und einen auf der Scharia basierenden Gottesstaat errichten will. Sie soll etwa 1.500 kampfbereite Mitglieder haben. Unter anderem beteiligte sie sich im Februar 2014 gemeinsam mit der "Jabhat Al-Nusra" an einem Angriff auf das Zentralgefängnis in Aleppo, bei dem mindestens zwei Regierungssoldaten und fünf Gefängnisinsassen getötet wurden.
Bereits Anfang Juni hatte das Berliner Kammergericht einen 28-Jährigen Familienvater der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie des Betrugs schuldig gesprochen.Der Angeklagte habe in Syrien operierenden Terrorgruppen 8.550 Euro sowie einen Geländewagen im Wert von etwa 10.000 Euro zukommen lassen. Bei seinem Aufenthalt habe er auch Mitglieder der Terrorgruppe "Junud al-Sham" getroffen. Es sei aber nicht nachgewiesen worden, dass der zweifache Vater Mitglied dieser Organisation wurde, befanden die Richter.
Der 28-Jährige war im März 2014 verhaftet worden. Der Mann, der früher als Gepäckfahrer an einem Flughafen arbeitete, musste sich in dem seit Januar laufenden Prozess zunächst gemeinsam mit einem 36-Jährigen aus Berlin verantworten. Das Verfahren gegen diesen Mann, der an Kämpfen in Syrien teilgenommen haben soll, läuft mittlerweile in einem abgetrennten Verfahren.
Die "Junud Al-Sham" ist eine radikal-islamische Organisation, die den syrischen Machthaber Baschar al-Assad stürzen und einen auf der Scharia basierenden Gottesstaat errichten will. Sie soll etwa 1.500 kampfbereite Mitglieder haben. Unter anderem beteiligte sie sich im Februar 2014 gemeinsam mit der "Jabhat Al-Nusra" an einem Angriff auf das Zentralgefängnis in Aleppo, bei dem mindestens zwei Regierungssoldaten und fünf Gefängnisinsassen getötet wurden.
Bereits Anfang Juni hatte das Berliner Kammergericht einen 28-Jährigen Familienvater der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie des Betrugs schuldig gesprochen.Der Angeklagte habe in Syrien operierenden Terrorgruppen 8.550 Euro sowie einen Geländewagen im Wert von etwa 10.000 Euro zukommen lassen. Bei seinem Aufenthalt habe er auch Mitglieder der Terrorgruppe "Junud al-Sham" getroffen. Es sei aber nicht nachgewiesen worden, dass der zweifache Vater Mitglied dieser Organisation wurde, befanden die Richter.
Der 28-Jährige war im März 2014 verhaftet worden. Der Mann, der früher als Gepäckfahrer an einem Flughafen arbeitete, musste sich in dem seit Januar laufenden Prozess zunächst gemeinsam mit einem 36-Jährigen aus Berlin verantworten. Das Verfahren gegen diesen Mann, der an Kämpfen in Syrien teilgenommen haben soll, läuft mittlerweile in einem abgetrennten Verfahren.
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