Bei Verbrechen soll die ethnische Herkunft möglichst nicht genannt
werden und somit keine Rolle spielen. Geht es darum, die Polizeilaufbahn
einzuschlagen, ist es genau umgekehrt. Die Behörden beginnen, die
ethnische Herkunft ihrer Mitarbeiter zu erfassen, um den Anteil des
Migrationshintergrunds unter den Beschäftigten zu ermitteln. Und wenn
der erhöht werden muss, gilt: Wer mindestens einen nichtdeutschen
Elternteil hat, wird bevorzugt eingestellt. Siehe hier.
achgut.com
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