Der heimliche Orientalismus Deutschlands,durchleuchtet von Fred Alan Medforth
Monday, October 20, 2014
Schweinefleisch in Muslim-Metzgerei verkauft
Saftige Fleischstücke lagen jeweils in den Auslagen einer muslimischen Metzgerei in Zürich. Was die Kunden nicht wussten: Was als Kalb- oder Bein-Schnitzel angeschrieben wurde, war in Tat und Wahrheit Schweinefleisch. Gemäss Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat kaufte der Geschäftsführer der Metzg am 27. Juli 2010 erstmals Schweinsbäggli ein – über 9 Kilogramm für 119 Franken.
Der gewinnträchtige Betrug, günstiges Schweinefleisch als teures Kalbfleisch zu verkaufen, lief gut an und nahm seinen weiteren Lauf. Gemäss der zuständigen Staatsanwältin kaufte der Beschuldigte bis zum 11. Juli 2013 von drei Lieferanten total 3,1 Tonnen Schweinsbäggli für über 40'700 Franken ein und verkaufte es als Kalbfleisch weiter. Und dies vorwiegend an eine muslimische Kundschaft, da das Lebensmittelgeschäft als so genannte Helal-Metzgerei gilt – was ungefähr so viel bedeutet wie «erlaubt im Sinne des muslimischen Glaubens».
«Die Kundschaft ging davon aus, es handle sich um besonders günstiges Kalbfleisch», ist dem nun eröffneten Strafbefehl zu entnehmen. In Kenntnis des wahren Sachverhalts hätten sie die Bäggli nicht gekauft, zumal durch den muslimischen Glauben der Verzehr von Schweinefleisch untersagt sei, schrieb die Staatsanwältin.
Erstaunlich dabei war, dass über mehrere Jahre hinweg niemand der zahlreichen betrogenen Kunden die Falschdeklaration bemerkte. Laut Staatsanwältin war es erst ein aufmerksamer Lebensmittelinspektor, der bei einer Routinekontrolle den Schwindel aufdeckte. Er habe sogleich erkannt, dass es sich in der Auslage aufgrund des Aussehens der Teile nicht um Kalbfleisch handeln konnte.Nun wurde der aufgeflogene Geschäftsführer wegen mehrfachen Betrugs und mehrfacher Falschbeurkundung zu einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 100 Franken verurteilt. Die insgesamt 18'000 Franken muss der aus der Türkei stammende Schweizer und bereits vorbestrafte Bürger bezahlen. Hinzu kommen die Verfahrenskosten. Der Entscheid gilt laut Staatsanwaltschaft als rechtskräftig.
20min.ch
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