Das belgische Obergericht hat am Dienstag die Entscheidung über die von der Bürgerrechtsbewegung Pax Europa e.V. gegen den Brüsseler Bürgermeister Freddy Thielemans angestrengte Klage vertagt und streitet sich nun über die sprachliche Zuständigkeit der Kammern. Bei der mündlichen Verhandlung wurde von der flämischen (niederländischen) Kammer die Zuständigkeit der französisch-sprachigen Kammer nach zweistündiger Verhandlung in den Raum gestellt. Damit wurden vorerst alle Aussagen zur heiklen juristischen Fragestellung ("Darf die Demonstration stattfinden?") beiseite geschoben. Belgien ist dreisprachig. Offizielle Staatssprachen sind die flämische, französische und deutsche Sprache (für die es jedoch keine Gerichte gibt). Eines von vielen seit Mai 2007 an die Brüsseler Polizei gerichteten Schreiben war in französischer Sprache abgefasst worden, andere in englischer und deutscher Sprache, bei den Treffen vor Ort wurde je nach sprachlichen Fähigkeiten der behördlichen Ansprechpartner auch niederländisch gesprochen. Somit wird der Prozess nun zu einem Abziehbild des innerbelgischen (politischen) Sprachenstreits. Zudem wurde vom Gericht vorgetragen, der Vorsitzende von Pax Europa e.V. sei grundsätzlich nicht klagebefugt für alle von ihm repräsentierten 20.000 Demonstrationsteilnehmer. Ein jeder dieser Demonstrationsteilnehmer müsse in einer eigenen Klage VOR der Demonstration vor Gericht darlegen, ob ihm durch das Demonstrationsverbot ein persönlicher Nachteil entstehe. Zu der kafkaesken Situation gibt es auch einen Bericht in der englisch-sprachigen belgischen Zeitung Brussels Journal.
akte-islam.de
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